Das ambulante Betreuungsangebot des Familienentlastenden Dienstes (FED) richtet sich sowohl an Familien oder Einzelpersonen, die mit ihrem behinderten oder pflegebedĂŒrftigen Angehörigen zu Hause wohnen, als auch an PflegebedĂŒrftige, die selbststĂ€ndig im eigenen Wohnraum leben.
Im Vordergrund der UnterstĂŒtzung stehen die individuellen WĂŒnsche und BedĂŒrfnisse der Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf und deren Angehörige.
Die Betreuung des beeintrĂ€chtigten Menschen als 1:1-Betreuung erfolgt auf Wunsch sowohl im hĂ€uslichen Umfeld als auch in den RĂ€umlichkeiten des TrĂ€gers Lebenshilfe Ilm-Kreis e.V. stundenweise tagsĂŒber oder abends.
Was bieten wir an?
Der FED bietet UnterstĂŒtzung in folgenden Bereichen an:
- Assistenz und zusÀtzliche Betreuungsleistungen im hÀuslichen Umfeld
- hauswirtschaftliche Dienstleistungen
- Begleitung in die Einrichtungen (Kita, Schule, WfbM, Tagespflege u.a.) und zurĂŒck nach Hause
- Betreuung und Assistenz des beeintrÀchtigten Menschen in der Kita, der Schule oder der WfbM
- stundenweise Betreuung in vereinseigenen RĂ€umlichkeiten am Tage
- Begleitung des Betreuten/der Familie bei AusflĂŒgen, Unternehmungen, Arztterminen
- Betreuung ĂŒber mehrere Tage mit Ăbernachtung zu Hause oder in den Wohnbereichen des TrĂ€gers
- Beratung der Familienangehörigen
Die Angebote und Leistungen des FED können als Paket oder als Einzelkomponente in Anspruch genommen werden.
Wer trÀgt die Kosten?
Die Finanzierung der Leistungen des FED erfolgt im Einzelfall durch unterschiedliche KostentrĂ€ger. Wurde fĂŒr den Menschen mit Behinderung bereits ein Pflegegrad festgelegt, erfolgt die Antragstellung auf Ăbernahme der Kosten bei der zustĂ€ndigen Pflegekasse (Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Angebote zur UnterstĂŒtzung im Alltag).
Die monatlichen AnsprĂŒche von 125 Euro können angespart und zu einem spĂ€teren Zeitpunkt gesammelt eingesetzt werden. Werden beispielsweise in den Monaten Januar bis April keine Angebote zur UnterstĂŒtzung im Alltag genutzt, steht im Mai ein Betrag von insgesamt 625 Euro zur VerfĂŒgung.
Es ist möglich, die RestansprĂŒche aus einem Jahr bis zum 30.06. in das darauf folgende Jahr zu ĂŒbertragen. Danach verfallen die nicht genutzten AnsprĂŒche.
Stattdessen kann beim örtlichen Sozialamt ein Antrag auf Leistungen (Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege) gestellt werden, wenn die Voraussetzungen fĂŒr einen Pflegegrad (noch) nicht vorhanden sind und demzufolge die Pflegekassen die Kosten nicht ĂŒbernehmen.
In jedem Fall ist es jedoch möglich, die Kosten fĂŒr die Betreuung durch eine eigene Finanzierung zu tragen.
Sie interessieren sich fĂŒr eine TĂ€tigkeit im Familienentlastenden Dienst? Dann schauen Sie bitte auf diese Seite: TĂ€tigkeiten im FED
Kontakt
Lebenshilfe Ilm-Kreis e.V.
Familienentlastender Dienst
Ziolkowskistr. 21
98693 Ilmenau
Koordinatorin Isolde MĂŒller
Telefon 03677/846116
Fax 03677/204679
E-Mail fed@lebenshilfe-ilmkreis.de